Rechtsanwältin Karin Wroblowski
Alle Ehen fangen mit einer kleinen Frage an. Viele hören mit einem großen Fragezeichen auf.
(Adolf Reitz, deutscher Schriftsteller und Aphoristiker Quelle : »Schnappschüsse«, 1947)
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Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit habe ich mich auf den Bereich des Familienrechts spezialisiert, 2007 wurde mir erlaubt die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht zu führen.
Im Jahr 2012 habe ich erfolgreich den Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht bestanden. Spezialisiert in diesem Gebiet, bietet die Kanzlei Wroblowski Ihnen insbesondere im Bereich der Anlage-/Anlegerberatung umfassende Unterstützung.
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