Im Bankrecht geht es um Rechtsverhältnisse im Kreditwesen, Bankenaufsichtsrecht sowie um Bankgeschäfte. Insbesondere bei Fragen zu Kreditkündigungen, der Erhebung unberechtigter Bankgebühren oder des Widerrufs von Darlehensverträgen wenden Sie sich vertrauensvoll an mich als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Konkret kümmere ich mich um

  • die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen Falschberatung im Bereich der Kapitalanlage
  • Rechtsfragen im Zusammenhang mit privaten oder geschäftlichen Krediten und Kapitalanlagen
  • Beratung zu Kreditsicherheiten wie Bürgschaft, Garantie, Grundschuld oder Hypothek
  • Zahlungsverkehr, Berechtigung der Erhebung von Gebühren, P-Konto etc.

Sie haben von Ihrer Hausbank eine Anlageberatung erhalten und nun stellt sich heraus, dass Sie auf bestimmte Risiken nicht aufgeklärt wurden. Dann haben Sie eventuell Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Hausbank, die ich für Sie prüfe und gegebenenfalls durchsetze.

Gerade Verluste bei Investmentfonds, geschlossenen Fonds, Immobilienfonds oder im Devisenhandel sind häufige Ansatzpunkte für eine Beratung. Insbesondere bei geschlossenen Anlagen können Geschädigte häufig Ihren Anlageberater in Anspruch nehmen, soweit sie über die Risiken der Anlage nicht ausreichend aufgeklärt wurden. Sollte die Anlagegesellschaft insolvent sein und Ansprüche schwer zu realisieren sein, so können Anleger in vielen Fällen die Berufshaftpflichtversicherung des Anlageberaters in Anspruch nehmen. Erlittene Verluste können dann begrenzt, möglicherweise zurückerhalten werden.

Beim Immobilienkauf werden hohe finanzielle Mittel umgesetzt. Diese werden in der Regel zum größten Teil finanziert mit Krediten. Entstehen hier Konflikte mit der finanzierenden Bank so haben diese in der Regel weitreichende wirtschaftliche Folgen für die Kreditnehmer.

Für Verbraucherkredite und damit auch für Kredite zur Baufinanzierung privat genutzter Immobilien gelten besondere Regeln zu den Informationspflichten der Bank. In den letzten Jahren wurde hier vermehrt geprüft, ob die von der Bank erteilte Widerrufsbelehrung wirksam ist oder noch nach etlichen Jahren die Möglichkeit besteht den Vertrag zu widerrufen und damit sich vom Vertrag zu lösen und ein neues Darlehen mit dem jetzigen Zinsniveau abzuschließen.

Seit dem 21.03.2016 gilt die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie für die Vergabe von Immobilienkrediten.

Banken müssen nun bei der Vergabe von Baukrediten besser beraten und die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden strenger prüfen. Nach der neuen Regelung darf eine Bank einen Immobilienkredit nur gewähren, wenn er „innerhalb der statistischen Lebenserwartung des Kreditnehmers vollständig zurückgeführt werden kann“. Zum anderen darf die Bank den Wert der Immobilie bei der Einschätzung der Kreditwürdigkeit nicht mehr als Hauptkriterium ansetzen.

Banken müssen sich gegen den Ausfall des Darlehensnehmers absichern. Auch diesem Grund ist Inhalt der Verträge mit der Bank bei einer Immobilienfinanzierung immer auch die Eintragung einer Grundschuld oder Hypothek oder die Übernahme einer Bürgschaft. Auch hier gibt es Grundsätze zu beachten, insbesondere bei der von den Banken vorgelegten Zwecksicherungsabreden.

Letztendlich ist ein Tätigkeitsfeld aber auch der reine Zahlungsverkehr. Sie kaufen im Supermarkt ein, bezahlen „mit EC-Karte“ und glauben damit ist alles erledigt? Lesen Sie mal den Einkaufszettel vollständig, Sie werden sich wundern, welche Einverständnisse Sie mit einer Unterschrift unter den Kassenbon alle geben. Entscheidend ist dieses, wenn Sie mit EC-Karte gezahlt haben und mangels Deckung wird die darauf beruhende Lastschrift nicht eingelöst. Dann kommen diverse weitere Kosten auf Sie zu, die von mir als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht geprüft werden.

Ihre Bank erhebt Ihrer Ansicht nach unberechtigt Gebühren für Geschäfte, die in der Natur der Sache liegen. Auch hier stehe ich Ihnen zur Beratung und Vertretung zur Verfügung.