Der Ehevertrag kann vor der Ehe, während der Ehe, während der Trennung oder auch zur Vorbereitung der Scheidung abgeschlossen werden.

Sehr empfehlenswert ist der Abschluss eines Ehevertrags, wenn einer der Eheleute ein selbständiges Gewerbe führt, eine Firma hat oder Freiberufler ist.

Frühzeitig mit dem Partner zu sprechen, welche Folgen eine Trennung haben könnte und diese für beide Ehegatten befriedigend zu gestalten, ist kein Mißtrauen gegenüber dem anderen, sondern eine gute Vorsorge für den Fall der Trennung. So kann jeder Ehegatte sich auf die Folgen einstellen und weiß frühzeitig womit zu rechnen ist. Es besteht sodann keine Notwendigkeit frühzeitig und heimlich bei der Trennung Vorteile zu sichern und zu planen.

Bei der Vorbereitung eines Ehevertrags ist eine umfassende Klärung aller Angelegenheiten unabdingbar. Die Rechtsprechung zum Ehevertrag ist vom Bundesgerichtshof detailliert ausgestaltet, sodass eine kompetente Beratung hier notwendig ist.

Eine Scheidungsfolgevereinbarung, die zum Zeitpunkt der Trennung vorbereitet und abgeschlossen werden soll, bedarf umso mehr der begleitenden Beratung durch eine Fachanwältin für Familienrecht als hier jeder Ehegatte darauf bedacht sein wird, das bestmögliche für sich herauszuholen.

Insbesondere wenn Immobilienvermögen vorhanden ist, Erbschaften während der Ehe angefallen sind, Zugewinnausgleichsansprüche bestehen und nacheheliche Unterhaltsansprüche zu regeln sind, sollte eine anwaltliche Begleitung bis zum Abschluss einer notariellen Scheidungsfolgevereinbarung trotz möglicher Kosten in Anspruch genommen werden.

Während der langjährigen Tätigkeit als Fachanwältin für Familienrecht sind hier in der Kanzlei viele Scheidungsfolgevereinbarungen begleitet und die Eheleute hierzu kompetent beraten worden.

Wir stehen selbstverständlich auch zur Beratung/Erklärung bereits bestehender Eheverträge zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!