1. Wird das Sorgerecht im Scheidungsverfahren geklärt?

Sofern keiner der Eheleute einen Sorgerechtsantrag bei Gericht stellt, verbleibt es sowohl nach Trennung als auch nach der Scheidung beim gemeinsamen Sorgerecht.

Wenn Sie sich einig sind, dass nur einer das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommen zustimmen. Stimmt der andere Ehegatte diesem Antrag nicht zu, so muss das Gericht prüfen, ob die Übertragung des alleinigen Sorgerechts dem Kindeswohl entspricht.

Sorgerecht umfasst die Teilbereiche:

  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Personensorge
  • Vermögenssorge
  • Gesundheitssorge
  • Recht öffentliche Hilfen zu beantragen

Sofern Sie sich nicht einigen können, ob gemeinsames Sorgerecht beibehalten werden soll, stehe ich Ihnen gerne für eine umfassende Beratung und gegebenenfalls Durchsetzung Ihres Rechts als Vater oder Mutter zur Verfügung.

Gerade in Sorgerechtsverfahren ist eine kompetente und erfahrene Beratung durch mich als Fachanwältin für Familienrecht zu empfehlen. Schließlich geht es um Ihre Kinder!

2. Wann und wie oft kann ich meine Kinder sehen?

Wenn die Kinder nicht dauerhaft in Ihrem Haushalt leben, steht sowohl Ihnen als Elternteil als auch Ihre Kindern ein Umgangsrecht zu.

Bei größeren Kindern sollte dieses Umgangsrecht so geregelt werden, dass Sie Ihre Kinder alle 14 Tage von Freitag – Sonntag sowie in der Hälfte aller Schulferien und an Feiertagen sehen können. Bei kleineren Kindern empfehlen sich kürzere Zeitabstände zwischen den Besuchen.

Wenn Sie sich mit dem anderen Elternteil über die Durchführung des Umgangsrechts einig sind, dann können Sie dieses ohne Einfluss eines Gerichts, des Jugendamts oder der Anwälte untereinander regeln.

Gibt es aber Probleme bei der Durchführung oder Regelung der Umgangskontakte, so stehe ich Ihnen gerne zur Seite und begleite bei Sie kompetent und erfahren.