Düsseldorfer Tabelle 2024

Die neue Düsseldorfer Tabelle 2024 ist erschienen.  Die Unterhaltsbeträge für Kinder steigen danach um 9,8%. Schon im letzten Jahr gab es eine Steigerung um 10,3 %. Der Kindesunterhalt in der ersten Altersgruppe (0 -5 Jahre) beträgt nun mindestens 480 € (2.Altersgruppe 6-11: 551 € und 3.Altersgruppe 12-17: 645 €). Von diesen Beträgen ist jeweils das […]

Kategorie: Familienrecht, Unterhaltsrecht

Fotos von Kindern während des Umgangs

Immer wieder ein Streitthema zwischen getrenntlebenden Eltern ist die Frage, ob während des Umgangs Fotos von den Kindern gemacht werden dürfen. Auch streiten Eltern darüber, ob dem Umgangsberechtigten Fotos übermittelt werden müssen. Juristisch ist diese Frage sehr interessant. Das OLG Karlsruhe hat sich in seinem Beschluss vom 14.02.2023 unter anderem mit dieser Frage beschäftigt. Zum […]

Kategorie: Umgangsrecht

Unter Deutschlands Top-Anwälten

Einen sehr schönen Zeitungsartikel über die Kanzlei finden Sie hier:    

Kategorie: Allgemein


Kosten der Nachhilfe beim Unterhalt

Kosten für Nachhilfe sind Mehrbedarf. Der nicht betreuende Elternteil muss sich hieran beteiligen. Die Beteiligungshöhe richtet sich nach dem Anteil an dem Familieneinkommen.

Kategorie: Familienrecht, Unterhaltsrecht

Corona und Umgangsrecht II

In den vergangenen Wochen gab es immer wieder Unsicherheiten wie im Rahmen von Umgangskontakten mit Corona und den länderrechtlichlichen Verordnungen umzugehen ist.

Kategorie: Allgemein, Familienrecht


Unterhalt und Corona

Wie wirkt sich Corona auf Unterhaltspflichten aus? Gibt es die Möglichkeit Unterhaltstitel kurzfristig abzuändern. Kann bei Eintritt in Kurzarbeit die Zahlung eingestellt oder gekürzt werden?

Kategorie: Allgemein, Familienrecht, Unterhaltsrecht

Corona-Virus und Umgangsrecht

Was sollten Eltern beachten bei der Durchführung von Umgangskontakten angesichts der weitgehenden Maßnahmen betreffend das Corona-Virus?

Kategorie: Allgemein, Familienrecht

Neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2020

Zum 1. Januar 20120wird die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene Düsseldorfer Tabelle geändert. Die Bedarfssätze für minderjährige Kinder der ersten Einkommensgruppe der Tabelle werden an die neuen Vorgaben der 2.Mindestunterhaltsverordnung angepasst. So beträgt ab dem 1. Januar 2020 der monatliche Mindestunterhalt für Kinder der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) 369 Euro statt bisher 354 Euro, für Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) 424 Euro statt bisher 406 Euro und für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 497 Euro statt bisher 476 Euro.

Kategorie: Familienrecht, Unterhaltsrecht