Paritätisches Wechselmodell

Lange Zeit war es im Regelfall so, dass ein Elternteil die Kinder betreute und der andere Elternteil lediglich 14tägig ein Besuchsrecht von Freitag bis Sonntag in Anspruch nehmen konnte. Seit einiger Zeit ist hier eine grundlegende Wandlung zu beobachten. In einer sich ändernden Gesellschaft, in der auch viele Väter mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen möchten und zwar sowohl während bestehender Ehe als auch nach einer Trennung, ist es nur folgerichtig, wenn nun öfter darüber nachgedacht wird, dass die Kinder von beiden Elternteilen gleichwertig betreut werden können.

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Mehrere Gerichtsverfahren können zur Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge führen

Es gibt keinen Vorrang für die gemeinsame elterliche Sorge. In der Praxis wird von den Familiengerichten aber oft die gemeinsame elterliche Sorge gegenüber dem alleinigen Sorgerecht der Vorzug gegeben. Das OLG Düsseldorf hat in einer aktuellen Entscheidung nun klargestellt, dass bei mangelnder Kooperation und Kommunikation der Eltern die gemeinsame Sorge aufzuheben ist. Dieses sei insbesondere der Fall, wenn die Eltern – wie hier – acht familiengerichtliche Kindschaftsverfahren geführt haben.

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Ohne konkrete Kindeswohlgefährdung: Familiengericht darf keine vorsorglichen Auflagen zur kindlichen Mediennutzung erlassen

Dass die sozialen Medien Kindern nicht nur gut tun, dürfte wohl unbestritten sein. Genau deshalb stellen viele Eltern ihren Kindern gegenüber Regeln für die Benutzung des Smartphones auf. Ob ein Gericht jedoch Grenzen ziehen darf, wenn die Eltern diesbezüglich versagen, musste das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) im folgenden Fall klären.

Kategorie: Familienrecht, Sorgerecht