Corona und Umgangsrecht II
In den vergangenen Wochen gab es immer wieder Unsicherheiten wie im Rahmen von Umgangskontakten mit Corona und den länderrechtlichlichen Verordnungen umzugehen ist.
In den vergangenen Wochen gab es immer wieder Unsicherheiten wie im Rahmen von Umgangskontakten mit Corona und den länderrechtlichlichen Verordnungen umzugehen ist.
Ist ein leibliches Kind einem „nur“ rechtlichen Kind im Mangelfall gleichgestellt oder muss ein Vater die Vaterschaft des nicht von ihm abstammenden Kindes anfechten, um mehr Unterhalt für das leibliche Kind zur Verfügung stellen zu können?
Wie wirkt sich Corona auf Unterhaltspflichten aus? Gibt es die Möglichkeit Unterhaltstitel kurzfristig abzuändern. Kann bei Eintritt in Kurzarbeit die Zahlung eingestellt oder gekürzt werden?
Was sollten Eltern beachten bei der Durchführung von Umgangskontakten angesichts der weitgehenden Maßnahmen betreffend das Corona-Virus?
Auch wenn die Ehe bis zur Trennung nur ein Jahr gedauert hat und die Eheleute nicht zusammengewohnt haben, besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt.
Sind Sie sich über die wesentlichen Folgen Ihrer Trennung einig und wollen nur noch den letzten Schritt gehen und die Scheidung einreichen? Dann ist der Weg über die einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt der richtige für Sie
Bundestag hat ein für den Elternunterhalt wichtiges Gesetz zur Entlastung der Angehörigen beschlossen
Am 14.08.2019 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der für Elternunterhaltspflichtige große Auswirkungen haben wird, wenn er so beschlossen wird.
Wer darf über das Sparkonto des Kindes verfügen? Handelt es sich um Vermögen des Kindes oder Eltern? Das Oberlandesgericht Frankfurt hat hierzu eine interessante Entscheidung erlassen.
Lange Zeit war es im Regelfall so, dass ein Elternteil die Kinder betreute und der andere Elternteil lediglich 14tägig ein Besuchsrecht von Freitag bis Sonntag in Anspruch nehmen konnte. Seit einiger Zeit ist hier eine grundlegende Wandlung zu beobachten. In einer sich ändernden Gesellschaft, in der auch viele Väter mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen möchten und zwar sowohl während bestehender Ehe als auch nach einer Trennung, ist es nur folgerichtig, wenn nun öfter darüber nachgedacht wird, dass die Kinder von beiden Elternteilen gleichwertig betreut werden können.