Wer trägt die Kosten des Umgangsrechts?
Jeden Freitag machen sich umgangsberechtigte Eltern auf den Weg, um ihre Kinder zum Besuchswochenende abzuholen. Aber wer trägt eigentlich die Kosten des Umgangs (Fahrtkosten, Verpflegungskosten, Vergnügungskosten)?