Corona-Virus und Umgangsrecht
Was sollten Eltern beachten bei der Durchführung von Umgangskontakten angesichts der weitgehenden Maßnahmen betreffend das Corona-Virus?
Was sollten Eltern beachten bei der Durchführung von Umgangskontakten angesichts der weitgehenden Maßnahmen betreffend das Corona-Virus?
Zum 1. Januar 20120wird die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene Düsseldorfer Tabelle geändert. Die Bedarfssätze für minderjährige Kinder der ersten Einkommensgruppe der Tabelle werden an die neuen Vorgaben der 2.Mindestunterhaltsverordnung angepasst. So beträgt ab dem 1. Januar 2020 der monatliche Mindestunterhalt für Kinder der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) 369 Euro statt bisher 354 Euro, für Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) 424 Euro statt bisher 406 Euro und für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 497 Euro statt bisher 476 Euro.
Auch wenn die Ehe bis zur Trennung nur ein Jahr gedauert hat und die Eheleute nicht zusammengewohnt haben, besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt.
Sind Sie sich über die wesentlichen Folgen Ihrer Trennung einig und wollen nur noch den letzten Schritt gehen und die Scheidung einreichen? Dann ist der Weg über die einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt der richtige für Sie
Bundestag hat ein für den Elternunterhalt wichtiges Gesetz zur Entlastung der Angehörigen beschlossen
Am 14.08.2019 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der für Elternunterhaltspflichtige große Auswirkungen haben wird, wenn er so beschlossen wird.
Wer darf über das Sparkonto des Kindes verfügen? Handelt es sich um Vermögen des Kindes oder Eltern? Das Oberlandesgericht Frankfurt hat hierzu eine interessante Entscheidung erlassen.
Lange Zeit war es im Regelfall so, dass ein Elternteil die Kinder betreute und der andere Elternteil lediglich 14tägig ein Besuchsrecht von Freitag bis Sonntag in Anspruch nehmen konnte. Seit einiger Zeit ist hier eine grundlegende Wandlung zu beobachten. In einer sich ändernden Gesellschaft, in der auch viele Väter mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen möchten und zwar sowohl während bestehender Ehe als auch nach einer Trennung, ist es nur folgerichtig, wenn nun öfter darüber nachgedacht wird, dass die Kinder von beiden Elternteilen gleichwertig betreut werden können.
Anforderungen an die Erwerbsobliegenheit eines selbstständig tätigen Unterhaltsschuldners zum Kindesunterhalt und Einsatz des Vermögensstammes.
OLG Hamm, Beschl. v. 10.4.2018 – II-1 UF 186/17
Karlsruhe/Berlin (DAV). Nutzt ein Partner nach der Trennung das gemeinsame Haus weiter, muss er in der Regel eine Nutzungsentschädigung zahlen. Trägt der bewohnende Partner die Darlehensraten und die Hausunterhaltskosten allein, hat er einen Ausgleichsanspruch.