Elternunterhalt – wichtige Änderung durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz nun beschlossen
Bundestag hat ein für den Elternunterhalt wichtiges Gesetz zur Entlastung der Angehörigen beschlossen
Bundestag hat ein für den Elternunterhalt wichtiges Gesetz zur Entlastung der Angehörigen beschlossen
Am 14.08.2019 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der für Elternunterhaltspflichtige große Auswirkungen haben wird, wenn er so beschlossen wird.
Lange Zeit war es im Regelfall so, dass ein Elternteil die Kinder betreute und der andere Elternteil lediglich 14tägig ein Besuchsrecht von Freitag bis Sonntag in Anspruch nehmen konnte. Seit einiger Zeit ist hier eine grundlegende Wandlung zu beobachten. In einer sich ändernden Gesellschaft, in der auch viele Väter mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen möchten und zwar sowohl während bestehender Ehe als auch nach einer Trennung, ist es nur folgerichtig, wenn nun öfter darüber nachgedacht wird, dass die Kinder von beiden Elternteilen gleichwertig betreut werden können.
Anforderungen an die Erwerbsobliegenheit eines selbstständig tätigen Unterhaltsschuldners zum Kindesunterhalt und Einsatz des Vermögensstammes.
OLG Hamm, Beschl. v. 10.4.2018 – II-1 UF 186/17
Karlsruhe/Berlin (DAV). Nutzt ein Partner nach der Trennung das gemeinsame Haus weiter, muss er in der Regel eine Nutzungsentschädigung zahlen. Trägt der bewohnende Partner die Darlehensraten und die Hausunterhaltskosten allein, hat er einen Ausgleichsanspruch.
Es gibt keinen Vorrang für die gemeinsame elterliche Sorge. In der Praxis wird von den Familiengerichten aber oft die gemeinsame elterliche Sorge gegenüber dem alleinigen Sorgerecht der Vorzug gegeben. Das OLG Düsseldorf hat in einer aktuellen Entscheidung nun klargestellt, dass bei mangelnder Kooperation und Kommunikation der Eltern die gemeinsame Sorge aufzuheben ist. Dieses sei insbesondere der Fall, wenn die Eltern – wie hier – acht familiengerichtliche Kindschaftsverfahren geführt haben.
Jeden Freitag machen sich umgangsberechtigte Eltern auf den Weg, um ihre Kinder zum Besuchswochenende abzuholen. Aber wer trägt eigentlich die Kosten des Umgangs (Fahrtkosten, Verpflegungskosten, Vergnügungskosten)?
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob allein die in der Ehe von dem unterhaltsberechtigten Ehegatten weniger erworbenen Rentenanwartschaften zu einem ehebedingten Nachteil im Sinne des §1578b BGB führt.
Ein gemeinschaftliches Ehegattentestament wird unwirksam, wenn die Voraussetzungen für eine Scheidung vorlagen und der Erblasser die Scheidung beantragt oder einem Scheidungsantrag zugestimmt hatte. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Eheleute zur Durchführung eines Mediationsverfahrens bereiterklärt hatten.
Dass die sozialen Medien Kindern nicht nur gut tun, dürfte wohl unbestritten sein. Genau deshalb stellen viele Eltern ihren Kindern gegenüber Regeln für die Benutzung des Smartphones auf. Ob ein Gericht jedoch Grenzen ziehen darf, wenn die Eltern diesbezüglich versagen, musste das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) im folgenden Fall klären.